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Beitragsordnung Jedes Mitglied des „Lohnsteuerhilfevereins HANSE e.V. – Sitz Celle“ ist verpflichtet, nach dem Steuerberatungsgesetz , der Vereinssatzung und der Beitragsordnung, entsprechend seiner sozialen Verhältnisse, einen Jahresmitgliedsbeitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob die Beratungsleistung des Vereins in Anspruch genommen wurde. Dieser Beitrag ist sozial gestaffelt und in Beitragsklassen eingeteilt. Der „Lohnsteuerhilfeverein HANSE e.V.- Sitz Celle darf im Rahmen des Steuerberatungsgesetz von seinen Mitgliedern kein Honorar für die geleistete Arbeit fordern, sondern muss einen für die Mitglieder gleichen, nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelten, Beitrag erheben. Der Beitrag ist zum 31. Januar für das laufende Jahr fällig. Die Beitragshöhe richtet sich nach einer Bemessungsgrundlage, die sich wie folgt zusammensetzt:
Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung beschloss die Mitgliederversammlung auf ihrer Sitzung
Die Aufnahmegebühr beträgt 17,50 EUR. Gültig ab 01. Januar 2007
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