Beiträge

Beitragsordnung

Jedes Mitglied des „Lohnsteuerhilfevereins HANSE e.V. – Sitz Celle“ ist verpflichtet, nach dem Steuerberatungsgesetz , der Vereinssatzung und der Beitragsordnung, entsprechend seiner sozialen Verhältnisse, einen Jahresmitgliedsbeitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob die Beratungsleistung des Vereins in Anspruch genommen wurde.

Dieser Beitrag ist sozial gestaffelt und in Beitragsklassen eingeteilt.

Der „Lohnsteuerhilfeverein HANSE e.V.- Sitz Celle darf im Rahmen des Steuerberatungsgesetz von seinen Mitgliedern kein Honorar für die geleistete Arbeit fordern, sondern muss einen für die Mitglieder gleichen, nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelten, Beitrag erheben.

Der Beitrag ist zum 31. Januar für das laufende Jahr fällig.

Die Beitragshöhe richtet sich nach einer Bemessungsgrundlage, die sich wie folgt zusammensetzt:

  • Steuerpflichtige Einnahmen des/der Mitgliedes/Mitglieder
  • steuerfreie Erstattungen für Fahrten Whg./Arbeit, Verpflegungszuschüsse, km-Geld bei Dienstreisen
  • Leistungen aus der Kranken- und gesetzlichen Unfallversicherung
  • Mutterschaftsgeld
  • Arbeitslosengeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Winterausfallgeld
  • Leistungen aus dem Arbeitsförderungsgesetz, etc.

Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung beschloss die Mitgliederversammlung auf ihrer Sitzung
am 28.12.2006 folgende Beitragsstaffel:

Klasse

Bemessungs-
grundlage

EUR

Beitrag
brutto

EUR

Beitrag
netto

EUR

19% USt
 

EUR

1

 bis 10.000

40,00

33,62

6,38

2

 bis 18.000

65,00

54,63

10,37

3

 bis 25.000

80,00

67,23

25,37

4

 bis 33.000

95,00

79,84

15,16

5

 bis 40.000

115,00

96,64

18,36

6

 bis 48.000

130,00

109,25

20,75

7

 bis 56.000

145,00

121,85

23,15

8

 bis 64.000

165,00

138,66

26,34

9

 bis 75.000

180,00

151,26

28,74

10

über 75.000

200,00

168,07

31,93


Die Aufnahmegebühr beträgt 17,50 EUR.

Gültig ab 01. Januar 2007